Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden

Versicherungen für Ferienhäuser oder der Hausrat in Ferienwohnungen können wegen häufigen Leerstandes gar nicht oder nur mit Preisaufschlägen versichert werden. Warum das so ist beschreibt der nachfolgende Artkel.


Ein Ferienhaus ist ein Hort der Erholung, an dem man dem Trubel des Alltags einfach mal für ein paar Wochen Adieu sagen kann – egal, ob es das Ferienhaus auf Sylt oder im Ausland ist oder das Elternhaus in der alten Heimat, an dem das Herz hängt. Doch leider gibt es bei solchen Immobilien überall das gleiche Manko: Reguläre Wohngebäude- und Hausratversicherungen haben ein Problem mit dem langen Leerstand. Denn in einem nicht regelmäßig bewohnten Gebäude entdeckt man Brände, lecke Wasserleitungen oder Sturmschäden am Dach nicht so schnell wie am regelmäßigen Wohnort. Die Gefahr, dass ein Schaden dadurch größere Ausmaße annimmt, ist groß. Dass die Versicherer ein derartiges Risiko zumeist scheuen, können Sie sicherlich nachvollziehen. Einige wenige Anbieter haben allerdings spezielle Angebote für Ferienimmobilien im Repertoire. Da sich so eine große Anzahl an Risiken bei wenigen Unternehmen ansammelt, funktioniert das Gesetz der großen Zahlen wieder, das für funktionierende Versichertengemeinschaften notwendig ist. Mit diesen speziellen Tarifen ist der lange Leerstand übers Jahr hinweg kein Problem mehr und einkalkuliert.

Informieren Sie uns daher bitte unbedingt, ob eine Ihrer Immobilien so genutzt wird. Bei konventionellen Tarifen stellt das Verheimlichen des Leerstandes eine Obliegenheitsverletzung dar, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Wir helfen gerne!

Sprechstunde einfach Online über Tablet oder Smartphone

Wer aufgrund von Krankheit oder Beschwerden einen Arzt aufsuchen muss häufig lange auf einen Termin warten oder mit langen Wartezeiten beim Arzt rechnen. Wie Sie das vermeiden können lesen Sie in dem nachfolgenden Artikel.


Momentan ist es nicht immer ganz einfach, einen Termin beim Hausarzt zu erhalten. Spontan die Sprechstunde aufsuchen, weil Sie ein Problem haben? Wenn es kein offensichtlicher Notfall ist, wird auch das schwierig. Aber auch, wenn sich die gegenwärtige Lage wieder entspannt haben wird, werden Sie wohl an einem Sonntagabend um 19 Uhr Ihren Hausarzt nicht so ohne Weiteres erreichen können, um mit ihm darüber zu sprechen, dass Sie schon den ganzen Tag leichte, aber störende Bauchschmerzen haben. „Und deshalb den Notarzt rufen?“, werden Sie sich vielleicht fragen. Doch wie wäre es nun, wenn Sie 24 Stunden am Tag – egal, ob werktags oder am Wochenende – online mit einem Arzt sprechen könnten? Ein realer Mensch, der Ihnen per Videochat Fragen beantwortet und sich auch mal etwas anschauen kann, was Ihnen Sorgen macht? Auch wenn Sie im Auslandsurlaub sind, hätten Sie so die Möglichkeit, mit einem deutschen Arzt zu sprechen und sich einen Rat einzuholen.

Sogenannte Telemedizin-Tarife, also Krankenzusatztarife, bieten Ihnen und Ihrer Familie genau diesen Gesundheitsservice. Diese Zusatzversicherungen sind für jedermann erhältlich, da keine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Es gibt keine Wartezeiten – und der Schutz greift sofort ab Beginn. Kinder bis 16 Jahren sind ab Geburt beitragsfrei mitversichert. Unserer Meinung nach ist das eine sinnvolle Ergänzung zur regulären Gesundheitsversorgung, die sich dank altersunabhängigem Pauschalbeitrag jeder leisten kann. Das ist nicht nur zu Pandemiezeiten ein echtes Highlight. Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor.

Versicherungsschutz im Homeoffice

Sehr viele Personen arbeiten im Zuge des Corona-Lockdowns derzeit von daheim aus. Wir möchten daher einen Blick darauf werfen, wie es im Homeoffice um Ihren Versicherungsschutz bestellt ist.

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Grundsätzlich fällt auch das Arbeiten zu Hause unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Teufel steckt hier aber im Detail: Alle Tätigkeiten des Alltags (z.B. Kaffee holen) fallen daheim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter den Schutz der GUV. Bleibt beispielsweise nach einem Treppensturz ein bleibender Schaden, dürfen Sie nicht mit entsprechenden Versorgungsleistungen rechnen. Mehrere Gerichtsurteile aus der Vergangenheit haben bestätigt, dass solche alltäglichen Dinge deutlich privater gewertet werden, als dies im Betrieb der Fall wäre. Eine private Unfallversicherung wäre hier eine sinnvolle Lösung – nicht nur für das Homeoffice. Vor allem, weil Sie tatsächlich für eine ernst zu nehmende Höhe Ihrer Absicherung sorgen können.

Firmenelektronik im Hausrat
Homeoffice ohne Technik ist für die meisten nicht möglich. Die Technik gehört in der Regel dem Arbeitgeber und dient der beruflichen Tätigkeit. Eine Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich zwar auch den Schutz für fremdes Eigentum – aber nur dann, wenn es dem (privaten!) Haushalt des Kunden dient. Das ist bei Arbeitsgeräten nicht der Fall. Viele moderne Hausrat-Tarife sehen inzwischen aber auch den Einschluss von beruflich genutzten Gegenständen bis zu einer gewissen Höchstgrenze vor. Da sich nun längerfristig mehr Werte in Ihrem Haushalt befinden, müsste man eigentlich die Versicherungssumme anpassen. Über eine Vorsorgeregelung wird dies zumeist unnötig. Gerne prüfen wir für Sie, wie dies bei Ihnen geregelt ist.

Die gewerbliche Absicherung über Ihren Arbeitgeber
Alle betrieblichen Versicherungen Ihres Arbeitgebers, die Sie mit absichern (z.B. Betriebshaftpflicht, Gruppenunfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung, D&O …), wirken in der Regel auch im Homeoffice weiter.

Corona-Pandemie: Maßnahmenpakete für Privat- und Gewerbekunden

Die Unternehmen der Versicherungswirtschaft haben für Privat- und Gewerbekunden umfangreiche Maßnahmenpakete während der Corona-Krise aufgelegt. So erhalten beispielsweise alle Privatkunden der Provinzial oder Hamburger Feuerkasse, die eine aktuelle Hausratversicherung abgeschlossen haben, den bislang als Baustein optional versicherbaren Internetschutz ohne Zusatzkosten dazu. Der Einschluss gilt zunächst bis Ende Juni.

Da auch viele Pendler momentan aus dem Homeoffice arbeiten, kann die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung in der KFZ-Versicherung überprüft und gegebenenfalls herabgesetzt werden, um so den Versicherungsbeitrag zu senken. Das gilt für alle bei der Provinzial versicherten Fahrzeuge, unabhängig, ob es sich um einen Erst- oder Zweitwagen handelt. Zudem werden versicherte und zurzeit nicht genutzte Zweitwagen auf Kundenwunsch unbürokratisch auf eine beitragsfreie Ruheversicherung umgestellt.

Aufgrund der Coronakrise arbeiten viele von uns aus dem HomeOffice. Dabei nutzen wir alle auch Geräte und Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden – z. B. Computer, Monitor, Smartphone oder sogar den Bürostuhl.

Die R+V-Privathaftpflichtversicherung versichert z.B. in der Privathaftpflicht mit comfort Deckung Schäden an Arbeitsmittel des Arbeitgebers bis zu 3.500 EUR, wenn sie während der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice beschädigt werden.

Aber auch für Gewerbekunden gibt es Soforthilfen, um Unternehmer in dieser schwierigen Zeit finanziell zu unterstützen. So macht beispielsweise die AXA Versicherung den Kunden, die von einer Betriebsschließung betroffen sind, das Angebot, auch ohne Leistungsverpflichtung einen Teil des finanziellen Schadens für die Dauer der versicherten Schließungszeit zu übernehmen.

Aber auch in anderen Bereichen wie z.B. Betriebshaftpflicht, betriebliche Altersversorgung oder bei KFZ-Flotten bieten die Versicherer Sonderlösungen an. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.

IDEAL UniversalLife: Deutschlands erstes transparentes Versicherungskonto

Wer für die Zukunft vorsorgen und sich gegen Risiken absichern will, schließt selten alle notwendigen Versicherungen auf einmal ab. Die Folgen hieraus: Verschiedene Versicherungen – häufig bei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen – führen dazu, dass viele Menschen den Durchblick in Sachen Vorsorge und Risikoabsicherung verlieren. Hinzu kommt, dass sich der Bedarf und auch die finanziellen Möglichkeiten im Laufe des Lebens verändern.

Mit der UniversalLife bietet die IDEAL eine Lösung an, die wichtige Risiko- und Vorsorgebausteine in einem Vertrag miteinander verbindet: Eine private Rentenversicherung als Herzstück der Vorsorge, einen flexibel anpassbaren Todesfallschutz, einen bedarfsgerechten Pflegefallschutz und einen Vertragsschutz zur Sicherung der Vorsorgeaufwendungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Die Absicherungen sind dabei jederzeit anpassbar an die aktuelle Lebenssituation. Und das rund um die Uhr – transparent und online.

UniversalLife-Produkte sind Lebensversicherungsprodukte zum Aufbau einer Alters- und Risikovorsorge. Der Unterschied zur klassischen deutschen Lebensversicherung ist die umfassende Flexibilität bei Vertragsabschluss und während der Laufzeit, die sich beispielsweise bei der Vertragsgestaltung im Rahmen der Beitragszahlung, Zuzahlungen, Entnahmen und der Festlegung des Rentenbeginns widerspiegelt. Zusätzlich ist eine Absicherung biometrischer Risiken mit individuell gestaltbaren Beitrags- und Leistungsplänen möglich.

Altersvorsorge, die Flexibilität in allen Lebenslagen bietet:

  • Sie suchen eine renditestarke Altersvorsorge, bei der Sie Investmententscheidungen nicht selbst treffen müssen?
  • Sie kennen das Gefühl im Versicherungschaos zu versinken – zu viele verschiedene Versicherungen bei unterschiedlichen Unternehmen?
  • Sie wünschen sich eine Altersvorsorge, die sich an Ihr Leben mit all seinen Facetten anpassen lässt?
  • Sie möchten verstanden werden und die Informationen Ihres Versicherers klar nachvollziehen können?

Dann bauen Sie auf IDEAL UniversalLife – Deutschlands erstes transparentes Versicherungskonto – so universell wie Ihr Leben.

Und das alles mit einer aktuellen Verzinsung – auch in 2020 – von 3,3%!

Wenn auch Sie regelmäßig Geld bei Seite legen oder ein Geldbetrag mit minimaler Verzinsung bei der Bank liegt, ist das bestimmt eine gute Alternative.

Auf Wunsch informieren wir Sie an konkreten Beispielen wie sich Ihr Kapital vermehrt. Am besten rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.


Seniorenmesse Barsbüttel 2019

Am 10.11.2019 findet die 8. Seniorenmesse in Barsbüttel von 10 – 16 Uhr statt. Der Veranstaltungsort ist wieder die Erich Kästner Gemeinschaftsschule (EKG) Soltausredder 28, 22885 Barsbüttel. Der Eintritt ist frei.

Auch in diesem Jahr wird die Seniorenmesse Barsbüttel wie gewohnt wieder ein umfangreiches Angebot für jede Lebenssituation anbieten. Ergänzt wird das Angebot diesmal u.a. um das Thema „Versicherungen für Senioren“. Lassen Sie sich informieren, welche speziellen Produktangebote es für Senioren gibt.

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Informationsmaterial:

Stadtfest Barsbüttel 2019

Auch dieses Jahr wird wieder gefeiert. Vom 24.– 26.5.2019 findet das 2. Stadtfest in Barsbüttel auf dem Schwimmhallen-Parkplatz statt, unterstützt von Bendig & Dethlefsen als Hauptsponsor.

Geboten werden wieder hochklassige Livebands, Karussells, ein Biergarten mit Palmen, ein Open-Air Gottesdienst u.v.m., um nur einige Highlights zu nennen. Freuen Sie sich schon jetzt auf 3 tolle Tage mit einem abwechslungsreichen Programm:

Freitag 24. Mai
14.00 Uhr Beginn Stadtfest
15.00 Uhr Offizielle Eröffnung durch den Bürgervorsteher und den Barsbütteler Sportverein
15.15 Uhr Schüler Band – EKG Barsbüttel
17.00 Uhr Leif & JOVIS – Pop und Deutschrap
18.00 Uhr Party-DJ
19.00 Lazy Sunday – Rock/Pop Coverband

Samstag 25. Mai
14.00 Uhr Stephan Friedrichs
16.00 Uhr Rund Funk – Funky Sounds aus Reinbek
18.00 Uhr Party-DJ
19.00 Uhr Coverpiraten

Sonntag 26. Mai
11:00 Uhr Happy Gospel Singers
13.00 Uhr HeinzElvis – die Botschafter des Fohsinns
14.00 Uhr Vernissage und Saxophon von und mit Kurt Buschmann
15.00 Uhr HeinzElvis – die Botschafter des Fohsinns
16.00 Uhr TRiPOD – Rock/Pop Coverband aus Hamburg

Stadtfest Barsbüttel am 08. und 09. Juni 2018

Am 08. und 09. Juni 2018 fand das erste Stadtfest auf dem Schwimmhallen-Parkplatz statt. Geboten wurden z.B. hochklassige Live-Bands, Karussels, ein Biergarten mit Palmen, Panini Tauschbörse sowie Spendenrundfahrten mit amerikanischen Autos zugunsten der Deutschen Knochenmark-Spenderdatei (DKMS), nur um einige Highlights des Wochenendes zu nennen.

Gut angenommen wurde auch das Gewinnspiel von Bendig & Dethlefsen in Zusammenarbeit mit der Firma Morgan Park Leberfinger. Zu gewinnen gab es 3 Stunden Fahrspaß mit einem Morgan 3-Wheeler.

Gewonnen hat Carmen M. aus Barbüttel. Hierzu gratulieren wir ganz herzlich. Allen anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen danken wir für die Teilnahme am Gewinnspiel.


Stadtfest Barsbüttel 2018

Nur noch wenige Tage, und dann ist es endlich soweit und das Stadtfest Barsbüttel beginnt. Am 08. und 09. Juni 2018 wird das erste Stadtfest auf dem Schwimmhallen-Parkplatz gefeiert, unterstützt von Bendig & Dethlefsen als Hauptsponsor.

Geboten werden hochklassige Livebands, Karussells, ein Biergarten mit Palmen, ein Open-Air Gottesdienst, Kinderanimation und Spendenfahrten mit amerikanischen Autos zugunsten der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS), nur um einige Highlights zu nennen. Freuen Sie sich schon jetzt auf 2 tolle Tage mit einem abwechslungsreichen Programm:

Freitag
14.00 Uhr Beginn Stadtfest
15.00 Uhr Offizielle Eröffnung durch den Bürgermeister und den Barsbütteler Sportverein
15.15 Uhr Rock the Bob Rock ´n Roll Band
16.45 Uhr Nachwuchsband
17.30 Uhr DJ „Blow them away“ Alex
18.00 Uhr TriPod

Samstag
12.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst & Gospel Chor
13.00 Uhr PANINI Tauschbörse im Biergarten
13.00 Uhr DKMS Charity Drive
14.00 Uhr Kapitän Schwarzbart & seine wilde Meute
15.00 Uhr Luftballonkünstler/Kinderschminken
15.00 Uhr Kinderdisco mit DJ Alex
16.00 Uhr Lazy Sunday
18.00 Uhr Coverpiraten

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann freuen wir uns schon jetzt darauf, Sie und Ihre Angehörigen persönlich an unserem eigenen Stand gegenüber der „Bendig&Dethlefsen-Bühne“ begrüßen zu dürfen. Als besonderes Highlight findet an beiden Tagen ein Gewinnspiel statt, dass wir zusammen mit der Firma Morgan Park Leberfinger durchführen. Zu gewinnen gibt es 3 Stunden Fahrspaß inkl. 100 Kilometer mit dem Morgan 3-Wheeler. Eins von diesen Fahrzeugen, welches auch als „verrücktestes Gefährt des Universums“ bezeichnet wird, können Sie an unserem Stand bestaunen.

Füllen Sie einfach eine Gewinnspiel-Karte aus und mit ein wenig Glück gewinnen Sie ein unvergessliches Fahrvergnügen.


Änderungen in der Pflegeversicherung zum 01.01.2017

Am 01.01.2017 tritt mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) die bisher wohl größte Pflegereform in Kraft. Schon heute sind mehr als 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig – mit stark steigender Tendenz. Um das steigende Pflegerisiko in den Griff zu bekommen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise Grundlegendes verändert.

Die wichtigsten beschlossenen Neuerungen des PSG II sind:

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Ab dem 1. Januar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt. Ziel ist es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen, wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Neues Begutachtungssystem

Mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) prüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und anderer beauftragter Organisationen künftig anhand von sechs Kriterien, wie selbständig ein Hilfs- und Pflegebedürftiger tatsächlich noch ist.

Die sechs verschiedenen Bereiche, in denen die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der Menschen beurteilt werden sind:

  1. Mobilität: (körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen, ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen) – 10 Prozent
  2. Kognitive- und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden: zum Beispiel Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen) – 15 Prozent zusammen mit Bereich 2
  4. Selbstversorgung (zum Beispiel sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung der Toilette) – 40 Prozent
  5. Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zum Beispiel die Fähigkeit haben die Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können, gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbständig aufsuchen zu können) – 20 Prozent
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (zum Beispiel die Fähigkeit haben den Tagesablauf selbständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen) – 15 Prozent

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) wird prüfen, wie selbständig jemand ist und welche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Minuten spielen in der neuen Begutachtung und damit für die Einstufung keine Rolle mehr.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

Die bestehenden drei Pflegestufen werden ab 2017 von den fünf neuen Pflegegraden abgelöst. Dabei gilt: Je höher ein Pflegegrad ist, desto unselbstständiger wird der Betroffene von Gutachtern eingeschätzt und umso mehr Leistungen erhält er von seiner Pflegekasse.

Die bisherigen drei Pflegestufen werden Ende 2016 abgeschafft.

Heutige Leistungsempfänger werden nicht schlechter gestellt

Trotz der tiefgreifenden Veränderungen garantiert der Gesetzgeber mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz allen, die 2016 bereits eine Pflegestufe haben und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, ab 2017 nicht schlechter gestellt zu sein als bisher.

Finanzierung

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 noch einmal um 0,2 Prozentpunkte angehoben, wodurch dann insgesamt etwa fünf Milliarden Euro jährlich mehr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.

Pflege braucht Vorsorge

Gute Pflege kostet Geld. Doch wer übernimmt die anfallenden Pflegekosten? Da die gesetzlichen Leistungen oftmals nur für die Hälfte der anfallenden Pflegekosten ausreichen, müssen die Rente, das Vermögen oder sonstige Einkünfte für die Pflege aufgewendet werden. Sind diese zu gering, müssen die Angehörigen – je nach Einkommen – dafür aufkommen. Ein Grund mehr, für den Fall vorzusorgen, falls man später auf die Pflege angewiesen sein sollte.

Erfreulicherweise gibt es mittlerweile viele unterschiedliche Angebote zur finanziellen Absicherung des Pflegerisikos. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.