Betriebliche Altersversorgung ab 01.01.2019 noch attraktiver

Zum 01. Januar 2018 ist das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten mit dem Ziel, den Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken.
Die Neuerungen sind vielen noch nicht bekannt, zudem gibt es Inhalte, die erst ab 2019 wirksam werden. Daher sind nachfolgend nochmal einige Informationen für Sie zusammengefasst:

  • Alle Arbeitnehmer, die ab 01.01.2019 im Rahmen der Entgeltumwandlung z.B. in eine betriebliche Direktversicherung investieren, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15%.
  • Ab 2022 erhalten dann auch alle anderen Arbeitnehmer, die bereits in der Vergangenheit eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben, einen Zuschuss in Höhe von 15% auf die eingezahlten Beiträge.
  • Die Steuerfreigrenze für Beiträge in die betriebliche Altersversorgung steigt von bisher 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2019 entspricht das einem Betrag von 6.432 Euro (monatlich 536 Euro). Sozialversicherungsfrei bleiben wie bisher 4% der (BBG), das entspricht 268 Euro monatlich.
  • Auf Versorgungsleistungen aus einer bAV mit Riester-Förderung sind keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr zu entrichten. Außerdem wird die Grundzulage für alle Riester-Verträge auf jährlich 175 Euro erhöht.
  • Im Niedriglohnbereich sollen Arbeitgeber zusätzliche Anreize erhalten, eine bAV einzurichten. Wer eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV für „Geringverdiener“ zusagt, erhält einen Teil seines Aufwands erstattet. Arbeitgeber, die zusätzlich zum vereinbarten Gehalt mindestens 240 EUR und maximal 480 EUR im Jahr an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zahlen, erhalten hiervon 30 Prozent (max. 144 EUR) als Lohnsteuererstattung zurück. Voraussetzung neben dem ersten Dienstverhältnis ist, dass der laufende Arbeitslohn (§39b Abs. 2 EStG) des begünstigten Arbeitnehmers den Betrag von 2.200 EUR pro Monat nicht übersteigt. Die Prüfung der Obergrenze erfolgt jeweils im Zeitpunkt der Beitragszahlung.
  • Bisher wurden Leistungen auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Eigenvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen! Deshalb wird nun ein Freibetrag eingeführt, damit nicht mehr die volle zusätzliche Altersrente angerechnet wird. Das gilt für Leistungen aus einer zusätzlichen Altersversorgung, d.h. aus einer betrieblichen Altersvorsorge, Basisrente oder einem Riester-Vertrag.
  • Auf tarifvertraglicher Ebene kann von den Vertragspartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) die Einführung eines „Sozialpartnermodells“ (SPM), auch „Nahles-Rente“ genannt, vereinbart werden. Grundlage dieses Modell ist eine reine Beitragszusage.

Zusammengefasst bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz Verbesserungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir beraten Sie gern für eine optimale Absicherung.


Quelle: Eigene Recherche

Stadtfest Barsbüttel am 08. und 09. Juni 2018

Am 08. und 09. Juni 2018 fand das erste Stadtfest auf dem Schwimmhallen-Parkplatz statt. Geboten wurden z.B. hochklassige Live-Bands, Karussels, ein Biergarten mit Palmen, Panini Tauschbörse sowie Spendenrundfahrten mit amerikanischen Autos zugunsten der Deutschen Knochenmark-Spenderdatei (DKMS), nur um einige Highlights des Wochenendes zu nennen.

Gut angenommen wurde auch das Gewinnspiel von Bendig & Dethlefsen in Zusammenarbeit mit der Firma Morgan Park Leberfinger. Zu gewinnen gab es 3 Stunden Fahrspaß mit einem Morgan 3-Wheeler.

Gewonnen hat Carmen M. aus Barbüttel. Hierzu gratulieren wir ganz herzlich. Allen anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen danken wir für die Teilnahme am Gewinnspiel.


Stadtfest Barsbüttel 2018

Nur noch wenige Tage, und dann ist es endlich soweit und das Stadtfest Barsbüttel beginnt. Am 08. und 09. Juni 2018 wird das erste Stadtfest auf dem Schwimmhallen-Parkplatz gefeiert, unterstützt von Bendig & Dethlefsen als Hauptsponsor.

Geboten werden hochklassige Livebands, Karussells, ein Biergarten mit Palmen, ein Open-Air Gottesdienst, Kinderanimation und Spendenfahrten mit amerikanischen Autos zugunsten der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS), nur um einige Highlights zu nennen. Freuen Sie sich schon jetzt auf 2 tolle Tage mit einem abwechslungsreichen Programm:

Freitag
14.00 Uhr Beginn Stadtfest
15.00 Uhr Offizielle Eröffnung durch den Bürgermeister und den Barsbütteler Sportverein
15.15 Uhr Rock the Bob Rock ´n Roll Band
16.45 Uhr Nachwuchsband
17.30 Uhr DJ „Blow them away“ Alex
18.00 Uhr TriPod

Samstag
12.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst & Gospel Chor
13.00 Uhr PANINI Tauschbörse im Biergarten
13.00 Uhr DKMS Charity Drive
14.00 Uhr Kapitän Schwarzbart & seine wilde Meute
15.00 Uhr Luftballonkünstler/Kinderschminken
15.00 Uhr Kinderdisco mit DJ Alex
16.00 Uhr Lazy Sunday
18.00 Uhr Coverpiraten

Haben wir Sie neugierig gemacht? Dann freuen wir uns schon jetzt darauf, Sie und Ihre Angehörigen persönlich an unserem eigenen Stand gegenüber der „Bendig&Dethlefsen-Bühne“ begrüßen zu dürfen. Als besonderes Highlight findet an beiden Tagen ein Gewinnspiel statt, dass wir zusammen mit der Firma Morgan Park Leberfinger durchführen. Zu gewinnen gibt es 3 Stunden Fahrspaß inkl. 100 Kilometer mit dem Morgan 3-Wheeler. Eins von diesen Fahrzeugen, welches auch als „verrücktestes Gefährt des Universums“ bezeichnet wird, können Sie an unserem Stand bestaunen.

Füllen Sie einfach eine Gewinnspiel-Karte aus und mit ein wenig Glück gewinnen Sie ein unvergessliches Fahrvergnügen.


Erstes Unternehmerfrühstück in Barsbüttel

Unter dem Motto: Cyber Kriminalität. Die Gefahr aus dem Netz fand im Juli 2017 das erste Unternehmerfrühstück in Barsbüttel statt. Eingeladen hatte die Firma dalatias IT-Solutions zusammen mit der Firma Bendig & Dethlefsen. Anlass waren die massiven Cyberangriffe, über die in der jüngsten Zeit mehrfach Medienübergreifend berichtet wurde.

Das Thema Cyber Kriminalität ist längst kein Thema mehr das nur große Unternehmen betrifft. Viele insbesondere kleine Unternehmen denken oft, wer sollte schon Interesse an meinem Betrieb haben? Doch die Realität zeigt, dass mittlerweile jedes Unternehmen betroffen sein kann, denn oftmals werden Angriffe nicht gezielt auf einzelne Unternehmen ausgeführt, sondern es werden veraltete Systeme angegriffen oder Schade-Programme bzw. -Dateien massenhaft verbreitet. Die vielfältigen Risiken und die Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung durch eine sogenannte Cyber-Police wurden von Herrn Zingel in einem Impulsvortrag aufgezeigt.

Dass mangelnder Datenschutz ab dem kommenden Jahr für Unternehmen richtig teuer werden kann, wurde vom externen Datenschutzbeauftragten Dr. Nolte eindrucksvoll aufgezeigt. Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzrichtlinie im Mai 2018 können Unternehmen richtig zur Kasse gebeten werden. Aber nicht erst dann, sondern schon jetzt ist ein sorgfältiger Umgang – und vor allem der Schutz von Daten – besondere Pflicht.

Als Teilnehmer der Veranstaltung waren gezielt Kunden der Veranstalter eingeladen. Die Resonanz war äußerst positiv, sodass weitere Veranstaltungen in Barsbüttel geplant sind.

Bei Interesse an der Teilnahme des nächsten Unternehmerfrühstücks können sich Unternehmen schon heute telefonisch und über unser Kontaktformular registrieren lassen.


Cyber-Kriminalität. Die Gefahr aus dem Netz

Stellen Sie sich vor, Sie kommen morgens in Ihr Unternehmen und kein Computer fährt hoch, Sie können keine Emails senden oder empfangen, nicht mehr telefonieren und Ihre Webseite ist offline?

Wenn diese Situation nicht nur ein oder zwei Stunden anhält und nach drei Tagen die Systeme zwar wieder anlaufen, aber alle Daten gelöscht sind: Kundendaten, Schriftwechsel, Emails, etc.?

Dann besteht schnell der Verdacht, dass jemand Unbefugtes Zugriff hatte. Und es stellt sich die Frage: Ist der Ausfall und alle damit verbundenen Kosten versichert?

Die Absicherung betrieblicher Risiken ist für Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. Ob Schutz gegen Sachschäden am Gebäude oder an der Betriebseinrichtung, die Haftung gegenüber Dritten, der Vermögensverlust, eine Betriebsunterbrechung oder das Fehlverhalten von Managern – für jedes Unternehmen gibt es individuelle Absicherungsmöglichkeiten.

Durch die Digitalisierung und Vernetzung von Geschäftsprozessen hat sich für Unternehmen jedoch eine neue Gefahrenlage entwickelt. Sie sind heute anfällig wie nie zuvor für Cyber-Attacken, Identitätsdiebstahl, Internet-Sabotage oder Datenverlust. Ist ein Unternehmen betroffen, können Schäden in Millionenhöhe und Imageverluste entstehen, wenn Internetkriminelle Daten stehlen, Schadprogramme in Netzwerke einschleusen oder Server mit Denial-of-Service-Attacken (DOS Angriff) lahmlegen.


Welchen Risiken Unternehmen tagtäglich ausgesetzt sind zeigen nachfolgend einige Schadenbeispiele:

  • DOS Angriff – Blockade des Servers für einige Tage mit geringerem Warenumsatz als Folge.
  • Hacker lasen über Keylogger Eingaben auf der Tastatur mit und Bankdaten wurden ausgespäht. Hacker änderten die Bankverbindung auf der Rechnung und das Geld floss auf ein anderes Konto.
  • Im Firmenbuchungssystem wurden Kontodaten ausgespäht und Geldbeträge abgehoben.
  • Manipulierte Website – Inhalte wurden ohne das Wissen des Unternehmens heruntergenommen.
  • Unternehmensdaten wurden manipuliert und Zugangsdaten im Internet zum Kauf angeboten.
  • Das IT-System wurde von einem Trojaner befallen.
  • Gegen ein Lösegeld wurde dem Unternehmer vom Erpresser angeboten, die Verschlüsselung wieder aufzuheben.

Vereinbarungen mit IT-Dienstleistern sichern ein Unternehmen i.d.R. zu 90% ab. Einen 100%igen Schutz gibt es nicht. Das bedeutet, an 36 Tagen im Jahr besteht keine Absicherung! Doch welches Unternehmen kann sich einen Umsatzausfall über einen so langen Zeitraum leisten?

Wenn Sie ein mittelständisches Unternehmen betreiben, das maßgeblich von einer funktionierenden IT abhängig ist und Daten nicht nur in Papierform verwaltet, dann ist eine solche Versicherung auf jeden Fall zu empfehlen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Übrigens: ab 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzregulierung in Kraft.

Die EU-DSGVO betrifft alle Unternehmen und Behörden, die, in welcher Form auch immer, mit personenbezogenen Daten umgehen. Grundsätzlich gilt sie damit für jedes Unternehmen, auch solche, die ihren Sitz im Nicht-EU-Ausland haben, aber personenbezogene Daten von EU-Bürgern speichern/verarbeiten.

Zu den personenbezogenen Daten, die zu schützen sind, zählen nun nicht mehr nur direkt identifizierbare, wie Name und Anschrift, sondern auch mittelbar identifizierbare, wie IT-Adressen, Cookies, Standortdaten usw..

Jedes Unternehmen sollte sich daher mit diesem Thema auseinandersetzen. Denn wie heißt es noch: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.

Änderungen in der Pflegeversicherung zum 01.01.2017

Am 01.01.2017 tritt mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) die bisher wohl größte Pflegereform in Kraft. Schon heute sind mehr als 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig – mit stark steigender Tendenz. Um das steigende Pflegerisiko in den Griff zu bekommen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise Grundlegendes verändert.

Die wichtigsten beschlossenen Neuerungen des PSG II sind:

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Ab dem 1. Januar 2017 wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung eingeführt. Ziel ist es, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso zu berücksichtigen, wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Neues Begutachtungssystem

Mit dem „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) prüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und anderer beauftragter Organisationen künftig anhand von sechs Kriterien, wie selbständig ein Hilfs- und Pflegebedürftiger tatsächlich noch ist.

Die sechs verschiedenen Bereiche, in denen die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der Menschen beurteilt werden sind:

  1. Mobilität: (körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen, ins Badezimmer gehen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen) – 10 Prozent
  2. Kognitive- und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden: zum Beispiel Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen)
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen) – 15 Prozent zusammen mit Bereich 2
  4. Selbstversorgung (zum Beispiel sich selbstständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbständige Benutzung der Toilette) – 40 Prozent
  5. Bewältigung und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zum Beispiel die Fähigkeit haben die Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchzuführen und deuten zu können, gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbständig aufsuchen zu können) – 20 Prozent
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (zum Beispiel die Fähigkeit haben den Tagesablauf selbständig zu gestalten, mit anderen Menschen in direkten Kontakt zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen) – 15 Prozent

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) wird prüfen, wie selbständig jemand ist und welche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegen. Erst aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Minuten spielen in der neuen Begutachtung und damit für die Einstufung keine Rolle mehr.

Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen

Die bestehenden drei Pflegestufen werden ab 2017 von den fünf neuen Pflegegraden abgelöst. Dabei gilt: Je höher ein Pflegegrad ist, desto unselbstständiger wird der Betroffene von Gutachtern eingeschätzt und umso mehr Leistungen erhält er von seiner Pflegekasse.

Die bisherigen drei Pflegestufen werden Ende 2016 abgeschafft.

Heutige Leistungsempfänger werden nicht schlechter gestellt

Trotz der tiefgreifenden Veränderungen garantiert der Gesetzgeber mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz allen, die 2016 bereits eine Pflegestufe haben und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, ab 2017 nicht schlechter gestellt zu sein als bisher.

Finanzierung

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 noch einmal um 0,2 Prozentpunkte angehoben, wodurch dann insgesamt etwa fünf Milliarden Euro jährlich mehr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.

Pflege braucht Vorsorge

Gute Pflege kostet Geld. Doch wer übernimmt die anfallenden Pflegekosten? Da die gesetzlichen Leistungen oftmals nur für die Hälfte der anfallenden Pflegekosten ausreichen, müssen die Rente, das Vermögen oder sonstige Einkünfte für die Pflege aufgewendet werden. Sind diese zu gering, müssen die Angehörigen – je nach Einkommen – dafür aufkommen. Ein Grund mehr, für den Fall vorzusorgen, falls man später auf die Pflege angewiesen sein sollte.

Erfreulicherweise gibt es mittlerweile viele unterschiedliche Angebote zur finanziellen Absicherung des Pflegerisikos. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Keine Angst vor schweren Stürmen

Einige Zeit ist bereits vergangen, als mit dem Sturmtief „Christian“ im Herbst 2013 einer der schwersten Stürme der letzten Jahre über Norddeutschland fegte. Umgestürzte Bäume, abgedeckte Häuserdächer, vielfältige Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen. Die entstandenen Schäden sind teilweise noch heute sichtbar, da hat die neue Sturmsaison schon wieder begonnen.


Baumschäden

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die vom eigenen Grundstück auf den Zaun, das Auto oder das Dach des Nachbarn fallen und dort Schäden anrichten. Dann kann es unter Umständen für den Eigentümer des Baumes teuer werden, wenn der Baum bereits sichtbare Schwächen hat oder aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses zu einer Gefahr wird.

Wenn hingegen ein gesunder Baum umstürzt und Schäden beim Nachbarn verursacht, dann ist der Baumeigentümer nicht haftbar zu machen.


Wohngebäudeversicherung

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. Für Hauseigentümer ist sie eine „Pflichtversicherung“. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen.


Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Hier sind also Folgeschäden an Ihren Möbeln oder anderen Einrichtungsgegen-ständen versichert, wenn z.B. der Sturm das Dach abdeckt oder ein Fenster eindrückt und Regenwasser Ihre Möbel beschädigt.


Kaskoversicherung

Durch die Kaskoversicherung werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens.

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der Regulierung abgezogen, eine Rückstufung erfolgt nicht.