Auch bei Leasingfahrzeugen: Schäden immer unverzüglich melden!
Wer selbstständig ist, braucht in der Regel auch ein oder mehrere Fahrzeuge. Man muss schließlich zum Kunden kommen, Waren transportieren oder aus anderen Gründen mobil sein. Fahrzeuge zu leasen kann eine angenehme, kostengünstige Lösung sein, um den eigenen Fuhrpark jung, sparsam und auch ökologisch auf der Höhe der Zeit zu halten. Läuft die Leasingzeit aus, wird der Wagen bewertet und auf mögliche Mängel hin untersucht. Mängel, die nicht nur dem der vereinbarten Laufleistung entsprechenden Verschleiß zuzuordnen sind, müssen beseitigt werden. Die Kosten dafür
werden dann meist an den Leasingnehmer weitergereicht.
„Kein Problem!“, denkt sich da manch einer. „Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung!“ Mängel wie Lackschäden, Dellen, Kratzer etc. können auch tatsächlich unter den Schutz der Voll- oder auch der Teilkasko fallen. Diese würden dann etwaige Schäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung übernehmen. Doch an dieser Stelle gibt es in der letzten Zeit immer wieder mal Probleme und Unmut bei Kunden, die Schäden ihrer Leasingrückläufer über die Kaskoversicherung regulieren wollten und uns nicht mit ins Boot geholt haben. Damit ein Schaden vom Versicherer reguliert werden kann, muss dieser einige Informationen haben. Dafür müssen Fragen wie „Was ist passiert?“, „Wann ist es passiert?“ und „Was wird es kosten?“ beantwortet werden können.
Man muss seinem Versicherer schließlich die Möglichkeit geben, auch prüfen zu können, ob ein Schaden überhaupt versichert gewesen ist und welche nächsten Schritte er einleiten will. Weiterhin gelten zwischen Vertragspartnern immer gewisse Spielregeln: Sie zahlen Beiträge, der Versicherer zahlt versicherte Schäden. Sie erhalten alle Versicherungsunterlagen, der Versicherer korrekte Angaben zur Nutzung etc. Auch die unverzügliche Meldung von Schäden zählt zu diesen Spielregeln. Dies soll vor allem dazu dienen, dass ein Schaden kurz nach Entstehung begutachtet werden kann und über die Zeit nicht noch schlimmer wird. Die „Fahrpatina“, die so mancher Leasingrückläufer über die Jahre hinweg angesammelt hat, stammt selten von nur einem Ereignis. Meist können Beschädigungen nicht konkret zugeordnet werden und liegen für sich genommen kaum über der Selbstbeteiligung. Daher unser Rat: Melden Sie Schäden immer direkt nach dem Eintritt über uns. Wir helfen Ihnen gerne, wenn wir die Möglichkeit dazu bekommen. Unser Job ist es auch, Sachverhalte zu erklären. Wir sind immer für Sie da!
Bei Leasingfahrzeugen ebenfalls wichtig: die GAP-Deckung
Wer Leasingfahrzeuge hat, sollte im eigenen Interesse darauf achten, dass in der Kaskodeckung auch eine GAP-Deckung integriert wird. Durch Laufleistung, Verschleiß und Fahrzeugzustand bildet sich der Wert eines Fahrzeugs. Kommt es zum Schadensfall, wird der Zeitwert grundsätzlich als Entschädigungsobergrenze angesetzt. Die Leasingbank berechnet auf Basis des Neupreises, der Laufzeit des Leasingvertrags und der jährlichen Fahrleistung allerdings einen eigenen Restleasingwert. Übersteigt dieser zum Schadenszeitpunkt den Zeitwert, entsteht eine Lücke, die Sie aus eigener Tasche füllen müssen. Die GAP-Deckung springt an dieser Stelle für Sie ein und übernimmt die Auffüllzahlung. Der Vorteil für Sie: mehr Sicherheit!
Absicherung als Sozialleistung
Ein gewisser Katalog an freiwilligen Sozialleistungen gehört heutzutage für die Eigendarstellung als attraktiver Arbeitgeber einfach dazu. Unter die vielfältigen Möglichkeiten fällt
auch verschiedener Versicherungsschutz, den Sie Ihren Mitarbeitern bieten können. Die Gruppenunfallversicherung ist hier der absolute „Klassiker“. Doch hier gab es kürzlich eine steuerliche Änderung: Wurde dem versicherten Arbeitnehmer ein Direktanspruch eingeräumt, so stellen die laufenden Beiträge nun Arbeitslohn dar und sind zu versteuern.
Beträgt der durchschnittliche Beitrag inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19 %) über alle versicherten Personen des Vertrages durchschnittlich maximal 119 Euro, so kann der Arbeitgeber eine „Pauschalversteuerung“ mit einem Satz von 20 % auf den Nettobeitrag ohne Versicherungssteuer vornehmen (§ 40b Abs. 3 EStG). Angesetzt werden allerdings aus diesen 100 Euro nur 80 %. Die restlichen 20 % sind steuerfreier Reisenebenkostenersatz (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG). Die als Schadensersatz geleistete Versicherungssumme wird auch in diesem Fall steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme ist die Unfallrente. Sie ist im Leistungsfall mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern. Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Zur Gruppenunfallversicherung, aber auch zu anderen Möglichkeiten wie etwa der betrieblichen Krankenversicherung (Krankenzusatztarife zu Kollektivbedingungen) informieren wir Sie natürlich sehr gerne!
Schutz vor Insolvenz eines Auftraggebers?
Sie liefern Waren oder Dienstleistungen an andere Gewerbetreibende und haben in der aktuellen Situation das mulmige Gefühl, ob Ihre Geschäftspartner diese Krise überstehen und wie gewohnt ihren Verpflichtungen nachkommen können? Dann könnte eine Warenkreditversicherung eine mögliche Option für Sie sein.
Mit einer solchen können Sie sich gegen den finanziellen Verlust beim Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen an Privat- und Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit respektive Zahlungsverspätung absichern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist. Neben der Übernahme der offenen Summen bietet ein solcher Vertrag auch verschiedene Zusatzleistungen – wie zum Beispiel die Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung, eine Rechtsschutzfunktion, welche die Kosten übernimmt, wenn ein Fall vor Gericht geht oder auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts. Und auch ein Forderungsmanagement wird im Regelfall
geboten. Insgesamt also eine sehr runde Sache.
Noch ist uns von keinem Versicherer bekannt, dass er in diesem Spartensegment die Annahme von Neugeschäft ausgesetzt hätte. Angesichts der dynamischen Situation rund um das Coronavirus kann sich dies aber jederzeit ändern. Wir empfehlen daher, bei Interesse schnell zu handeln. Wir sind gerne für Sie da!
Auch Ferienimmobilien wollen richtig abgesichert werden
Versicherungen für Ferienhäuser oder der Hausrat in Ferienwohnungen können wegen häufigen Leerstandes gar nicht oder nur mit Preisaufschlägen versichert werden. Warum das so ist beschreibt der nachfolgende Artkel.
Ein Ferienhaus ist ein Hort der Erholung, an dem man dem Trubel des Alltags einfach mal für ein paar Wochen Adieu sagen kann – egal, ob es das Ferienhaus auf Sylt oder im Ausland ist oder das Elternhaus in der alten Heimat, an dem das Herz hängt. Doch leider gibt es bei solchen Immobilien überall das gleiche Manko: Reguläre Wohngebäude- und Hausratversicherungen haben ein Problem mit dem langen Leerstand. Denn in einem nicht regelmäßig bewohnten Gebäude entdeckt man Brände, lecke Wasserleitungen oder Sturmschäden am Dach nicht so schnell wie am regelmäßigen Wohnort. Die Gefahr, dass ein Schaden dadurch größere Ausmaße annimmt, ist groß. Dass die Versicherer ein derartiges Risiko zumeist scheuen, können Sie sicherlich nachvollziehen. Einige wenige Anbieter haben allerdings spezielle Angebote für Ferienimmobilien im Repertoire. Da sich so eine große Anzahl an Risiken bei wenigen Unternehmen ansammelt, funktioniert das Gesetz der großen Zahlen wieder, das für funktionierende Versichertengemeinschaften notwendig ist. Mit diesen speziellen Tarifen ist der lange Leerstand übers Jahr hinweg kein Problem mehr und einkalkuliert.
Informieren Sie uns daher bitte unbedingt, ob eine Ihrer Immobilien so genutzt wird. Bei konventionellen Tarifen stellt das Verheimlichen des Leerstandes eine Obliegenheitsverletzung dar, die zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Wir helfen gerne!
Sprechstunde einfach Online über Tablet oder Smartphone
Wer aufgrund von Krankheit oder Beschwerden einen Arzt aufsuchen muss häufig lange auf einen Termin warten oder mit langen Wartezeiten beim Arzt rechnen. Wie Sie das vermeiden können lesen Sie in dem nachfolgenden Artikel.
Momentan ist es nicht immer ganz einfach, einen Termin beim Hausarzt zu erhalten. Spontan die Sprechstunde aufsuchen, weil Sie ein Problem haben? Wenn es kein offensichtlicher Notfall ist, wird auch das schwierig. Aber auch, wenn sich die gegenwärtige Lage wieder entspannt haben wird, werden Sie wohl an einem Sonntagabend um 19 Uhr Ihren Hausarzt nicht so ohne Weiteres erreichen können, um mit ihm darüber zu sprechen, dass Sie schon den ganzen Tag leichte, aber störende Bauchschmerzen haben. „Und deshalb den Notarzt rufen?“, werden Sie sich vielleicht fragen. Doch wie wäre es nun, wenn Sie 24 Stunden am Tag – egal, ob werktags oder am Wochenende – online mit einem Arzt sprechen könnten? Ein realer Mensch, der Ihnen per Videochat Fragen beantwortet und sich auch mal etwas anschauen kann, was Ihnen Sorgen macht? Auch wenn Sie im Auslandsurlaub sind, hätten Sie so die Möglichkeit, mit einem deutschen Arzt zu sprechen und sich einen Rat einzuholen.
Sogenannte Telemedizin-Tarife, also Krankenzusatztarife, bieten Ihnen und Ihrer Familie genau diesen Gesundheitsservice. Diese Zusatzversicherungen sind für jedermann erhältlich, da keine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Es gibt keine Wartezeiten – und der Schutz greift sofort ab Beginn. Kinder bis 16 Jahren sind ab Geburt beitragsfrei mitversichert. Unserer Meinung nach ist das eine sinnvolle Ergänzung zur regulären Gesundheitsversorgung, die sich dank altersunabhängigem Pauschalbeitrag jeder leisten kann. Das ist nicht nur zu Pandemiezeiten ein echtes Highlight. Gerne stellen wir Ihnen die Möglichkeiten vor.
Versicherungsschutz im Homeoffice
Sehr viele Personen arbeiten im Zuge des Corona-Lockdowns derzeit von daheim aus. Wir möchten daher einen Blick darauf werfen, wie es im Homeoffice um Ihren Versicherungsschutz bestellt ist.
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Grundsätzlich fällt auch das Arbeiten zu Hause unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Teufel steckt hier aber im Detail: Alle Tätigkeiten des Alltags (z.B. Kaffee holen) fallen daheim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter den Schutz der GUV. Bleibt beispielsweise nach einem Treppensturz ein bleibender Schaden, dürfen Sie nicht mit entsprechenden Versorgungsleistungen rechnen. Mehrere Gerichtsurteile aus der Vergangenheit haben bestätigt, dass solche alltäglichen Dinge deutlich privater gewertet werden, als dies im Betrieb der Fall wäre. Eine private Unfallversicherung wäre hier eine sinnvolle Lösung – nicht nur für das Homeoffice. Vor allem, weil Sie tatsächlich für eine ernst zu nehmende Höhe Ihrer Absicherung sorgen können.
Firmenelektronik im Hausrat
Homeoffice ohne Technik ist für die meisten nicht möglich. Die Technik gehört in der Regel dem Arbeitgeber und dient der beruflichen Tätigkeit. Eine Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich zwar auch den Schutz für fremdes Eigentum – aber nur dann, wenn es dem (privaten!) Haushalt des Kunden dient. Das ist bei Arbeitsgeräten nicht der Fall. Viele moderne Hausrat-Tarife sehen inzwischen aber auch den Einschluss von beruflich genutzten Gegenständen bis zu einer gewissen Höchstgrenze vor. Da sich nun längerfristig mehr Werte in Ihrem Haushalt befinden, müsste man eigentlich die Versicherungssumme anpassen. Über eine Vorsorgeregelung wird dies zumeist unnötig. Gerne prüfen wir für Sie, wie dies bei Ihnen geregelt ist.
Die gewerbliche Absicherung über Ihren Arbeitgeber
Alle betrieblichen Versicherungen Ihres Arbeitgebers, die Sie mit absichern (z.B. Betriebshaftpflicht, Gruppenunfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung, D&O …), wirken in der Regel auch im Homeoffice weiter.
Corona-Pandemie: Maßnahmenpakete für Privat- und Gewerbekunden
Die Unternehmen der Versicherungswirtschaft haben für Privat- und Gewerbekunden umfangreiche Maßnahmenpakete während der Corona-Krise aufgelegt. So erhalten beispielsweise alle Privatkunden der Provinzial oder Hamburger Feuerkasse, die eine aktuelle Hausratversicherung abgeschlossen haben, den bislang als Baustein optional versicherbaren Internetschutz ohne Zusatzkosten dazu. Der Einschluss gilt zunächst bis Ende Juni.
Da auch viele Pendler momentan aus dem Homeoffice arbeiten, kann die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung in der KFZ-Versicherung überprüft und gegebenenfalls herabgesetzt werden, um so den Versicherungsbeitrag zu senken. Das gilt für alle bei der Provinzial versicherten Fahrzeuge, unabhängig, ob es sich um einen Erst- oder Zweitwagen handelt. Zudem werden versicherte und zurzeit nicht genutzte Zweitwagen auf Kundenwunsch unbürokratisch auf eine beitragsfreie Ruheversicherung umgestellt.
Aufgrund der Coronakrise arbeiten viele von uns aus dem HomeOffice. Dabei nutzen wir alle auch Geräte und Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden – z. B. Computer, Monitor, Smartphone oder sogar den Bürostuhl.
Die R+V-Privathaftpflichtversicherung versichert z.B. in der Privathaftpflicht mit comfort Deckung Schäden an Arbeitsmittel des Arbeitgebers bis zu 3.500 EUR, wenn sie während der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice beschädigt werden.
Aber auch für Gewerbekunden gibt es Soforthilfen, um Unternehmer in dieser schwierigen Zeit finanziell zu unterstützen. So macht beispielsweise die AXA Versicherung den Kunden, die von einer Betriebsschließung betroffen sind, das Angebot, auch ohne Leistungsverpflichtung einen Teil des finanziellen Schadens für die Dauer der versicherten Schließungszeit zu übernehmen.
Aber auch in anderen Bereichen wie z.B. Betriebshaftpflicht, betriebliche Altersversorgung oder bei KFZ-Flotten bieten die Versicherer Sonderlösungen an. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.
IDEAL UniversalLife: Deutschlands erstes transparentes Versicherungskonto
Wer für die Zukunft vorsorgen und sich gegen Risiken absichern will, schließt selten alle notwendigen Versicherungen auf einmal ab. Die Folgen hieraus: Verschiedene Versicherungen – häufig bei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen – führen dazu, dass viele Menschen den Durchblick in Sachen Vorsorge und Risikoabsicherung verlieren. Hinzu kommt, dass sich der Bedarf und auch die finanziellen Möglichkeiten im Laufe des Lebens verändern.
Mit der UniversalLife bietet die IDEAL eine Lösung an, die wichtige Risiko- und Vorsorgebausteine in einem Vertrag miteinander verbindet: Eine private Rentenversicherung als Herzstück der Vorsorge, einen flexibel anpassbaren Todesfallschutz, einen bedarfsgerechten Pflegefallschutz und einen Vertragsschutz zur Sicherung der Vorsorgeaufwendungen im Fall einer Berufsunfähigkeit. Die Absicherungen sind dabei jederzeit anpassbar an die aktuelle Lebenssituation. Und das rund um die Uhr – transparent und online.
UniversalLife-Produkte sind Lebensversicherungsprodukte zum Aufbau einer Alters- und Risikovorsorge. Der Unterschied zur klassischen deutschen Lebensversicherung ist die umfassende Flexibilität bei Vertragsabschluss und während der Laufzeit, die sich beispielsweise bei der Vertragsgestaltung im Rahmen der Beitragszahlung, Zuzahlungen, Entnahmen und der Festlegung des Rentenbeginns widerspiegelt. Zusätzlich ist eine Absicherung biometrischer Risiken mit individuell gestaltbaren Beitrags- und Leistungsplänen möglich.
Altersvorsorge, die Flexibilität in allen Lebenslagen bietet:
- Sie suchen eine renditestarke Altersvorsorge, bei der Sie Investmententscheidungen nicht selbst treffen müssen?
- Sie kennen das Gefühl im Versicherungschaos zu versinken – zu viele verschiedene Versicherungen bei unterschiedlichen Unternehmen?
- Sie wünschen sich eine Altersvorsorge, die sich an Ihr Leben mit all seinen Facetten anpassen lässt?
- Sie möchten verstanden werden und die Informationen Ihres Versicherers klar nachvollziehen können?
Dann bauen Sie auf IDEAL UniversalLife – Deutschlands erstes transparentes Versicherungskonto – so universell wie Ihr Leben.
Und das alles mit einer aktuellen Verzinsung – auch in 2020 – von 3,3%!
Wenn auch Sie regelmäßig Geld bei Seite legen oder ein Geldbetrag mit minimaler Verzinsung bei der Bank liegt, ist das bestimmt eine gute Alternative.
Auf Wunsch informieren wir Sie an konkreten Beispielen wie sich Ihr Kapital vermehrt. Am besten rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.
Seniorenmesse Barsbüttel 2019
Am 10.11.2019 findet die 8. Seniorenmesse in Barsbüttel von 10 – 16 Uhr statt. Der Veranstaltungsort ist wieder die Erich Kästner Gemeinschaftsschule (EKG) Soltausredder 28, 22885 Barsbüttel. Der Eintritt ist frei.
Auch in diesem Jahr wird die Seniorenmesse Barsbüttel wie gewohnt wieder ein umfangreiches Angebot für jede Lebenssituation anbieten. Ergänzt wird das Angebot diesmal u.a. um das Thema „Versicherungen für Senioren“. Lassen Sie sich informieren, welche speziellen Produktangebote es für Senioren gibt.
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Informationsmaterial:
Stadtfest Barsbüttel 2019
Auch dieses Jahr wird wieder gefeiert. Vom 24.– 26.5.2019 findet das 2. Stadtfest in Barsbüttel auf dem Schwimmhallen-Parkplatz statt, unterstützt von Bendig & Dethlefsen als Hauptsponsor.
Geboten werden wieder hochklassige Livebands, Karussells, ein Biergarten mit Palmen, ein Open-Air Gottesdienst u.v.m., um nur einige Highlights zu nennen. Freuen Sie sich schon jetzt auf 3 tolle Tage mit einem abwechslungsreichen Programm:
Freitag 24. Mai
14.00 Uhr Beginn Stadtfest
15.00 Uhr Offizielle Eröffnung durch den Bürgervorsteher und den Barsbütteler Sportverein
15.15 Uhr Schüler Band – EKG Barsbüttel
17.00 Uhr Leif & JOVIS – Pop und Deutschrap
18.00 Uhr Party-DJ
19.00 Lazy Sunday – Rock/Pop Coverband
Samstag 25. Mai
14.00 Uhr Stephan Friedrichs
16.00 Uhr Rund Funk – Funky Sounds aus Reinbek
18.00 Uhr Party-DJ
19.00 Uhr Coverpiraten
Sonntag 26. Mai
11:00 Uhr Happy Gospel Singers
13.00 Uhr HeinzElvis – die Botschafter des Fohsinns
14.00 Uhr Vernissage und Saxophon von und mit Kurt Buschmann
15.00 Uhr HeinzElvis – die Botschafter des Fohsinns
16.00 Uhr TRiPOD – Rock/Pop Coverband aus Hamburg