Wohngebäudeversicherung

Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt.

Die Versicherung übernimmt die Kosten, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. Für Hauseigentümer ist sie eine „Pflichtversicherung“. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung leistet bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Hier sind also Folgeschäden an Ihren Möbeln oder anderen Einrichtungsgegen-ständen versichert, wenn z.B. der Sturm das Dach abdeckt oder ein Fenster eindrückt und Regenwasser Ihre Möbelbeschädigt.

Kaskoversicherung

Durch die Kaskoversicherung werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens.

Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der Regulierung abgezogen, eine Rückstufung erfolgt nicht.