Einige Zeit ist bereits vergangen, als mit dem Sturmtief „Christian“ im Herbst 2013 einer der schwersten Stürme der letzten Jahre über Norddeutschland fegte. Umgestürzte Bäume, abgedeckte Häuserdächer, vielfältige Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen. Die entstandenen Schäden sind teilweise noch heute sichtbar, da hat die neue Sturmsaison schon wieder begonnen.
Baumschäden
Ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind umstürzende Bäume oder abknickende Äste, die vom eigenen Grundstück auf den Zaun, das Auto oder das Dach des Nachbarn fallen und dort Schäden anrichten. Dann kann es unter Umständen für den Eigentümer des Baumes teuer werden, wenn der Baum bereits sichtbare Schwächen hat oder aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses zu einer Gefahr wird.
Wenn hingegen ein gesunder Baum umstürzt und Schäden beim Nachbarn verursacht, dann ist der Baumeigentümer nicht haftbar zu machen.
Wohngebäudeversicherung
Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt.
Die Versicherung übernimmt die Kosten, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. Für Hauseigentümer ist sie eine „Pflichtversicherung“. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung leistet bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Hier sind also Folgeschäden an Ihren Möbeln oder anderen Einrichtungsgegen-ständen versichert, wenn z.B. der Sturm das Dach abdeckt oder ein Fenster eindrückt und Regenwasser Ihre Möbel beschädigt.
Kaskoversicherung
Durch die Kaskoversicherung werden alle unmittelbaren Sturm- und Hagelschäden an Autos abgedeckt. Wird das Fahrzeug beispielsweise durch umherfliegende Dachpfannen, herabstürzende Äste oder umgestürzte Bäume beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt im Bedarfsfall den Zeitwert des Wagens.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der Regulierung abgezogen, eine Rückstufung erfolgt nicht.