Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser-, und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt.
Die Versicherung übernimmt die Kosten, um das Haus nach einem Sturm wieder in Stand zu setzen. Für Hauseigentümer ist sie eine „Pflichtversicherung“. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen.